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   VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08.TR   

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https://dejure.org/2008,39796
VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08.TR (https://dejure.org/2008,39796)
VG Trier, Entscheidung vom 17.07.2008 - 2 K 93/08.TR (https://dejure.org/2008,39796)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 2 K 93/08.TR (https://dejure.org/2008,39796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1
    Iran, exilpolitische Betätigung, Oppositionelle, Regimegegner, Volksmudjahedin, Überwachung im Aufnahmeland, Demonstration, Internet, Artikel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08
    Beeinträchtigungen anderer Rechtsgüter als Leib, Leben oder persönliche Freiheit begründen einen Anspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems hinzunehmen haben (BVerfG, Urteil vom 2. Juli 1980, BVerfGE 54, 341).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08
    Beachtlich ist dabei regelmäßig nur eine Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1993, BVerWGE 67, 184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1999 - 9 A 5338/98

    Iran; Gefahr der Sippenhaft; Prominenter Regimegegner; Exilpolitische Tätigkeit;

    Auszug aus VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08
    Eine exilpolitische Tätigkeit ist abschiebungsrechtlich dann relevant, wenn der Asylbewerber nach außen hin in exponierter Weise für eine regimefeindliche Organisation aufgetreten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 1999 - 9 A 5338/98.A -).
  • OVG Sachsen, 05.06.2002 - A 2 B 117/01

    Abschiebungsschutz, Iran, Exilpolitik, Iranischer Verein für Politik und Kultur,

    Auszug aus VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08
    Ausgangspunkt für die notwendige Differenzierung zwischen unbeachtlicher, öffentlich zur Schau gestellter Kritik einerseits und beachtlichem exponiertem Auftreten in der Öffentlichkeit für eine regimefeindliche Organisation andererseits bildet die Erkenntnis, dass der iranische Geheimdienst Oppositionsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland intensiv beobachtet (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 18.03.2008) und sich bemüht, die Mitglieder und/oder Anhänger dieser Organisationen sowie die Teilnehmer von Demonstrationen oder sonstigen öffentlichen Aktionen zu fotografieren oder zu erfassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 05. Juni 2002 - 2 B 117/01 -).
  • VG Trier, 12.08.2008 - 2 K 94/08

    Iran, Drittstaatenregelung, Luftweg, exilpolitische Betätigung, Oppositionelle,

    Auszug aus VG Trier, 17.07.2008 - 2 K 93/08
    Die in diesem Verfahren und in dem Verfahren 2 K 94/08.TR vorgelegten Artikel haben eindeutig einen politischen Bezug und zielen inhaltlich auf den Sturz des Mullah-Regimes im Iran hin, so dass nach Auffassung des Gerichts sehr wohl der Schluss zulässig ist, dass die Klägerin aus der Masse der oppositionellen Iraner erkennbar hervorgetreten ist und daher davon auszugehen ist, dass sie vom iranischen Geheimdienst genau beobachtet wird.
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